Erzieher (w/m/d) für die der Schulbegleitung im Landkreis Schwäbisch Hall
Die Evangelische Jugendhilfe Friedenshort macht seit über 130 Jahren Kinder, Jugendliche und ihre Familien stark! Heute sind wir ein bundesweit tätiges diakonisches Unternehmen mit Hauptsitz im westfälischen Freudenberg.
Wir suchen Erzieher, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger (w/m/d) für das Tätigkeitsfeld der Schulbegleitung im Landkreis Schwäbisch Hall, Gaildorf, Limpurger Land, in Teilzeit
Was Sie bei uns erwartet:
- eine abwechslungsreiche, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit
- Freiraum für eigene Ideen und Kreativität
- systematische Einarbeitung und Einbindung in ihre Tätigkeit mitBegleitung durch unseren Fachdienst
- Beratung durch unseren Fachdienst und Anbindung in einem Team
- umfangreicher Fort- und Weiterbildungen, sowie regionsübergreifende Inhouseschulungen in unserem BildungsCampus in Mehltheuer
- ausgesprochen familienfreundliche Rahmenbedingungen, Zertifizierung nach dem Gütesiegel Familienorientierung
- eine attraktive Vergütung nach AVR-Württemberg inkl. Jahressonderzahlung, 30 Urlaubstagen und zusätzlich 2 Regenerationstage
- Zusatzleistungen wie z.B.: Altersversorgung bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse oder Job-Bike-Leasing
- bundesweiter Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten
Was wir uns von Ihnen wünschen:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene pädagogische/ heilpädagogische Ausbildung
- Sie sind flexibel, belastbar und haben Spaß an der Arbeit im Schulsystem
- Sie haben Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Sie haben eine wertschätzende und akzeptierende Haltung
- Sie haben ein offenes und transparentes Kommunikationsverhalten
Ihre Aufgaben:
- Begleitung eines Kindes mit Unterstützungsbedarf im Schulalltag
- Sicherstellung der Teilhabe und Integration in die Klassengemeinschaft
- Aufbauen und Einüben sozialer Kompetenzen
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Eltern
- Dokumentation und Beteiligung bei Hilfeplanverfahren
- Verantwortungsbewusstsein für den Kinderschutz und Achtung von persönlichen Grenzen im Einrichtungsalltag im Sinne des Schutzkonzeptes des Trägers